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schnäppchen auf willhaben.at
16 Jahre 3 Monate her #2676
von richi
schnäppchen auf willhaben.at wurde erstellt von richi
das nenn ich mal ein gutes angebot :laugh:
wenn ich?s hätt würd ich ihn mal sponten kaufen;)
www.willhaben.at/iad/gebrauchtwagen/auto...id=xz1abcpQFa3850537
wenn ich?s hätt würd ich ihn mal sponten kaufen;)
www.willhaben.at/iad/gebrauchtwagen/auto...id=xz1abcpQFa3850537
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16 Jahre 3 Monate her #2677
von richi
richi antwortete auf Aw: schnäppchen auf willhaben.at
und gleich noch einer: eine Barchetta zu VERSCHENKEN :silly:
ist ja irre, lest mal die vertragsbedingungen durch
Der Geschenkgeber überträgt dem Geschenknehmer am ....... den Vertragsgegenstand unentgeltlich mittels körperlicher übergabe samt Aushändigung von Typenschein und KFZ-Schlüssel in sein Eigentum.
Der Geschenknehmer verpflichtet sich unwiderruflich zur unentgeltlichen Rückübereignung des Vertragsgegenstandes (im Zustand wie ausgehändigt, unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Fahrzeug-Abnutzung) nach Ablauf von 8 (acht) Jahren ab übergabe, daher am ..........,an den Geschenkgeber am Adress-Ort (oben angeführt)des Geschenkgebers.
Für den Fall der Unmöglichkeit der Rückübereignung (zB durch Untergang/Totalschaden des Vertragsgegenstandes, durch Verkauf/Verpfändung des Vertragsgegenstandes an einen Dritten, etc.) verpflichtet sich der Geschenknehmer nach Ablauf der bezeichneten 8 Jahresfrist dem Geschenkgeber den Verkehrswert iHv EUR 8.000,00 zu bezahlen.
komplett:side: :blush: :S
Der link zum wahnsinn:
www.willhaben.at/iad/gebrauchtwagen/auto...id=xz1abcsB_Do493147
ist ja irre, lest mal die vertragsbedingungen durch
Der Geschenkgeber überträgt dem Geschenknehmer am ....... den Vertragsgegenstand unentgeltlich mittels körperlicher übergabe samt Aushändigung von Typenschein und KFZ-Schlüssel in sein Eigentum.
Der Geschenknehmer verpflichtet sich unwiderruflich zur unentgeltlichen Rückübereignung des Vertragsgegenstandes (im Zustand wie ausgehändigt, unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Fahrzeug-Abnutzung) nach Ablauf von 8 (acht) Jahren ab übergabe, daher am ..........,an den Geschenkgeber am Adress-Ort (oben angeführt)des Geschenkgebers.
Für den Fall der Unmöglichkeit der Rückübereignung (zB durch Untergang/Totalschaden des Vertragsgegenstandes, durch Verkauf/Verpfändung des Vertragsgegenstandes an einen Dritten, etc.) verpflichtet sich der Geschenknehmer nach Ablauf der bezeichneten 8 Jahresfrist dem Geschenkgeber den Verkehrswert iHv EUR 8.000,00 zu bezahlen.
komplett:side: :blush: :S
Der link zum wahnsinn:
www.willhaben.at/iad/gebrauchtwagen/auto...id=xz1abcsB_Do493147
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