Fahrverbot für Alt LKW's

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16 Jahre 4 Monate her #2512 von TomFreak
Fahrverbot für Alt-Lkw in Ostösterreich ab 1.7.
Club verlangt Aufhebung der Verordnung


Seit 01. Juli 2008 gilt in Wien, im Burgenland und in vielen Gemeinden Niederösterreichs ein Fahrverbot für Lkw mit einer Zulassung vor dem 1. Jänner 1992. Ausgenommen sind gewerbliche Lieferfahrten und historische Kraftfahrzeuge. "Voll betroffen sind Besitzer privater Lkw", sagt öAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Die nutzen ihre Fahrzeuge recht selten, der Beitrag zur Umweltverschmutzung ist also äußerst gering."
Kaum jemand weiß über neue Verordnung Bescheid

"Am Verkehrsverhalten wird sich nichts ändern, der Umwelt ist nicht gedient und private Lkw-Besitzer werden mehr oder weniger 'enteignet'", kritisiert Hoffer. "Der öAMTC fordert daher eine Aufhebung der Verordnung." Der Club wird sich andernfalls in einem Musterverfahren um die Aufhebung der Verordnung beim Verfassungsgerichtshof bemühen.
Die Details der neuen Verordnung für Lkw mit einer Erstzulassung vor dem 1. Jänner 1992

* Lkw im sogenannten "Transitverkehr" sind zwar vom Fahrverbot voll betroffen, die Zahl der alten Fahrzeuge in dieser Sparte ist aber mit Sicherheit sehr gering, sodass kaum Wirkungen erwartet werden.

* "Für die lokale gewerbliche Güterbeförderung genutzte Lkw (Ziel- und Quellverkehr) können weiterhin benützt werden, wenn damit Transporte von oder nach Wien durchgeführt werden", berichtet der öAMTC-Experte.

* Private Lkw, die im Freizeitverkehr zum Transport von Gegenständen oder Ziehen eines Anhängers genützt werden, gehören nicht zum Ziel- und Quellverkehr. Das Gesetz sieht für sie eine theoretische Möglichkeit zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vor. Als sehr unfair wird von privaten Lkw-Besitzern die Tatsache empfunden, dass die Verordnung keine Gewichtsuntergrenze vorsieht, wie dies in anderen Bundesländern der Fall ist. "Das geforderte 'erhebliche private Interesse' wird aber vermutlich durch die Behörden sehr restriktiv beurteilt werden", befürchtet der öAMTC-Jurist.

* Eine Chance, weiterhin durch die Sanierungsgebiete fahren zu dürfen, haben Besitzer derartiger Fahrzeuge dennoch: Entweder ihr Fahrzeug entspricht trotz des hohen Alters der Abgasklasse Euro 1, oder es wird entsprechend nachgerüstet. Umbausätze dazu werden im Zubehörhandel angeboten. Doch um derart umgebaute Fahrzeuge lenken zu dürfen, bedarf es wiederum einer Ausnahmegenehmigung, die durch die jeweiligen Prüfstellen der Landesregierungen erteilt wird.

* Historische Lkw, "Oldtimer": Laut der jüngsten Novelle dürfen historische Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrgesetzes uneingeschränkt gelenkt werden. Als "historische Lkw" können nur Fahrzeuge anerkannt werden, die entweder spätestens im Jahr 1955 erstmals zugelassen oder in der vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erstellten "Oldtimer-Liste" eingetragen sind.

* Land- und forstwirtschaftlich genutzte Lkw: Wird ein Lkw im Rahmen der Haupttätigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes für Liefer- oder Arbeitsfahrten genutzt (z.B. zum Transport von Wein durch einen Weinbaubetrieb oder zur Beschaffung von Düngemitteln), darf das Fahrzeug ohne weitere Bewilligung und ohne Rücksicht auf Alter und Abgaswerte gelenkt werden.

Quelle: www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=...501&menu_active=0194

Wir haben ja schon öfters darüber gerdet, hier ist es jetzt mal schwarz auf weiß! :-( Die spinnen ja!!!

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